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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stadt und Landkreis Bamberg sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.botschafter.bamberg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aktuell mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31. August 2021 erstellt. Grundlage war eine interne Selbsteinschätzung.

Barriere melden! Feedback und Kontaktangaben

Über unser Kontaktformular „Fehler melden“ haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen. Die Formulardaten werden an die Verantwortlichen übermittelt und dort bearbeitet.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen sind:

Stadt Bamberg

Maximiliansplatz 3
96052 Bamberg

Landratsamt Bamberg

Ludwigstraße 23
96052 Bamberg

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html


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